Alleinvertreter

Alleinvertreter - juristische oder natürliche Person mit Alleinvertriebsrecht. Das Alleinvertretungsrecht wird dem Handelsvertreter im Rahmen einer Ausschließlichkeitsvereinbarung gewährt, durch die sich der Exporteur verpflichtet, den Vertrieb der im Handelsvertretervertrag bestimmten Erzeugnisse für das vertraglich festgelegte Absatzgebiet oder auch für einen bestimmten Kundenkreis keinem anderen Handelsvertreter als dem Alleinvertreter zu übertragen. Der Alleinvertreter verpflichtet sich seinerseits häufig, keine Vertretungen konkurrierender Waren ohne Zustimmung des Exporteurs zu übernehmen (Konkurrenzklausel bzw. Konkurrenzverbotsklausel). Es besteht auch die Möglichkeit, mit dem Alleinvertreter das Alleinvertriebsrecht durch Ausnahmeregelungen einzugrenzen. Beispielsweise behält sich der Exporteur vor, Geschäfte mit Behörden, Regierungsstellen oder bestimmten Firmen direkt, d. h. ohne Einschaltung des Alleinvertreter, abzuschließen.