Allgemeine Bedingungen der ECE

Allgemeine Bedingungen der ECE - von der Europäischen Wirtschaftskommission der UNO (ECE) ausgearbeitete Liefer- und Montagebedingungen für die Industrie (Anlagen ex- und -import, Montage u. a.), die Forstwirtschaft (Ex- und Import von Holz), die Grundstoffindustrie (feste Brennstoffe) und den Transport (Möbeltransport). Die Allgemeine Bedingungen der ECE sind einheitliche Regelungsformen für internationale Warenlieferungen und andere Fragen der internationalen Handelsbeziehungen, die nicht durch zwischenstaatliche Vereinbarung zustande kommen und die nicht den Charakter staatlicher Rechtsnormen haben. Ihre Gültigkeit für den konkreten Außenhandelsvertrag muss von den Partnern ausdrücklich vereinbart werden. Sie sollen an die Stelle einseitiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Vertragspartner treten. Die Allgemeine Bedingungen der ECE sind von Expertengruppen, denen auch Vertreter sozialistischer Länder angehörten, ausgearbeitet worden und werden weiter vervollkommnet. Sie finden in den Außenhandelsbeziehungen zwischen sozialistischen und kapitalistischen sowie zwischen kapitalistischen Ländern untereinander Anwendung. Außer den Allgemeine Bedingungen der ECE hat die ECE Richtlinien zur Vorbereitung von Verträgen über große Industrieanlagen und die Gestaltung internationaler Lizenzverträge sowie Musterverträge (Standardverträge) z. B. über den Getreideexport unter den Bedingungen des fob (free an board) und über den Getreideexport auf dem Schienenwege ausgearbeitet.