Altenteil

Altenteil, Ausgedinge, Auszug, Altvaterrecht - Sammelbez. für Leistungen (Reallasten und beschränkt persönliche Dienstbarkeiten), zu denen der Nachbesitzer eines Bauernhofes vom Zeitpunkt der Übernahme an gegenüber dem Vorbesitzer und seiner Ehefrau durch Auszugsverträge bzw. Eintragung ins Grundbuch verpflichtet ist. Zum Altenteil gehören in der Regel das Recht auf lebenslängliche freie Versorgung mit Wohnung, Heizmaterial und im landwirtschaftlichen Betrieb erzeugten Produkten, oft auch Geldleistungen. Altenteilsverpflichtungen blieben nach dem Eintritt der Bauern in LPG erhalten (des Gesetzes über die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften) und sollten vorrangig durch Bodenanteile beglichen werden. Durch die weitgehende soziale Gleichstellung der Klasse der Genossenschaftsbauern mit der Arbeiterklasse, wie sie sich bes. in den neuen Musterstatuten und weiteren rechtlichen Bestimmungen (Rentenrecht, Sozialversicherung) ausdrückt, sowie materielle, soziale und kulturelle Betreuungsmaßnahmen der LPG für ihre Mitglieder im Rentenalter haben die Altenteilsverpflichtungen immer mehr an Bedeutung verloren. Neue Auszugsverträge werden nicht mehr abgeschlossen.