Altersbegrenzung

Altersbegrenzung - altersmäßige Begrenzung für den Abschluss und die Beendigung eines Versicherungsvertrages. Solche Begrenzungen gibt es bei allen Formen der Personenversicherung, so z. B. in der Lebensversicherung: Beginn ab Geburt, Höchsteintrittsalter 65. Lebensjahr. Die Festsetzung eines Höchstaufnahmealters entspricht einmal einem versicherungsmedizinischen Prinzip, liegt aber auch im Interesse des gesamten Versichertenkollektivs. Eine Altersbegrenzung ist auch bei der Gesundheitsprüfung zur Aufnahme in eine Lebens- oder Krankentagegeldversicherung sowie bei den kombinierten Versicherungsformen vorgesehen. Danach kann auch kranken Bürgern unter Beachtung der nach der Schwere des Krankheitszustandes bezüglich der Altersbegrenzung, getroffenen Sonderregelung Versicherungsschutz gewährt werden.