Altersversorgung

Altersversorgung - in Teil der sozialen Sicherheit der Werktätigen in der sozialistischen Gesellschaft bei Erreichen des Rentenalters. Die wichtigste Form der Altersversorgung ist die Gewährung von Altersrenten aus der Sozialpflichtversicherung und von Zusatzaltersrenten aus der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung. Bestimmte ausgewählte Berufs- bzw. Personengruppen erhalten anstelle der oder zusätzlich zur Altersrente der Sozialversicherung eine besondere oder zusätzliche Altersversorgung. Das gilt z. B. für Mitarbeiter der Staatsorgane, der Deutschen Post und der Deutschen Reichsbahn sowie des staatlichen Gesundheitswesens bei einer bestimmten langjährigen Berufstätigkeit in diesen Organen. Angehörige der technischen, künstlerischen, wissenschaftlichen, pädagogischen und medizinischen Intelligenz erhalten in eine zusätzliche Altersversorgung. Diese Formen der Altersversorgung können individuell von den Werktätigen auf freiwilliger Grundlage durch den Abschlug einer Lebensversicherung bei der Staatlichen Versicherung ergänzt werden. Diese kann so gestaltet werden, dass auch eine Leistung bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters fällig wird.