Amortisationsumverteilung

Amortisationsumverteilung - Umverteilung von Amortisationen sozialistischer Betriebe und Kombinate durch ihre übergeordneten Leitungsorgane, um die Amortisationen zur planmäßigen und konzentrierten Finanzierung von Investitionen in sozialistischen Betrieben im Leitungsbereich einsetzen zu können. Die Amortisationen werden auf der Grundlage eines Amortisationsabführungsnormativs abgezogen (Amortisationsabführung), wenn der Plan nicht vorsieht, die Kapazitäten im Planzeitraum voll zu erhalten bzw. zu erweitern, oder die Festlegung der Nettogewinnabführung an den Staat die Amortisationsumverteilung erforderlich macht. Die Amortisationsumverteilung dient dazu, diese freien Mittel zu erfassen und voll auszunutzen. Sie wird gegenwärtig vor allem über das Konto Umverteilung von Amortisationen des Kombinats bzw. der VVB abgewickelt (Fonds der Kombinate bzw. Fonds der VVB). Die Kombinate bzw. VVB haben die von den Betrieben abgezogenen Amortisationen für die Bildung ihrer planmäßigen Investitionsfonds bzw. die planmäßige Umverteilung an die Investitionsfonds ihrer Betriebe und den Rest als Abführung an den Staatshaushalt zu verwenden.

Amortisationszeit - Dauer, in der der Bruttowert eines Grundmittels in Form von Amortisationen reproduziert Abschreibung, Abschreibungsrate