Anbau- und Liefervertrag

Anbau- und Liefervertrag - bes. Typ eines Leistungsvertrages, bei dem sich der Auftragnehmer (sozialistischer Landwirtschaftsbetrieb) zur Einhaltung einer bestimmten Anbaufläche und zur Lieferung der auf dieser Fläche produzierten Erzeugnisse verpflichtet. In der Regel gehört zum Pflichtenkreis des Auftragnehmers weiterhin die Beachtung bestimmter Anbaubedingungen. Anwendung findet der Anbau- und Liefervertrag insbesondere als Vertrag über die Vermehrung von Saat- oder Pflanzgut (Vermehrungsvertrag) sowie als Vertrag über den Anbau von Arznei- oder Gewürzpflanzen.