Anbauplanung

Anbauplanung - Planung des Anbaus von Kulturpflanzen im Rahmen der Republik, in den Bezirken, Kreisen und Betrieben entsprechend dem Bedarf an Erzeugnissen aus der Pflanzenproduktion für die Ernährung der Bevölkerung, die verarbeitende Industrie, die Futterwirtschaft und als Saat- und Pflanzgut eine zentrale Anbauplanung mit verbindlichen Vorgaben an die Betriebe erfolgt nur noch für technische Kulturen (z. B. Faserlein, Ölfrüchte, Heilpflanzen, Gewürzpflanzen) und für Saat- und Pflanzgut einer bestimmten Anbau- stufe. Die Anbauplanung aller anderen Kulturen nehmen die Betriebe vor unter Beachtung des zu erbringenden staatlichen Aufkommens und des Futterbedarfs der Tierproduktion.