Anerbenrecht

Anerbenrecht - historische Form des bäuerlichen Erbrechts, nach der, im Unterschied zur Realteilung, der landwirtschaftliche Betrieb nicht entsprechend der Anzahl der erbberechtigten Kinder geteilt, sondern geschlossen an den sog. Hoferben, in der Regel den ältesten Sohn, übergeben wurde.