Anerkenntnis

Anerkenntnis - Erklärung eines Verpflichteten, durch die er die Berechtigung eines gegen ihn erhobenen Anspruchs bedingungslos zugesteht. Das Anerkenntnis dient der eigenverantwortlichen Klärung der Anspruchsberechtigung. Ein schriftliches Anerkenntnis unterbricht die Verjährung. Es ist ein vollstreckbarer Titel (Vollstreckung), wenn es sich auf eine Geldforderung aus einem Wirtschaftsvertrag bezieht. In der Regel gilt eine Vertragsstrafe als anerkannt, wenn gegen sie nicht frist und formgerecht sowie begründet Einspruch eingelegt wurde (fiktives Anerkenntnis). Das fiktive Anerkenntnis unterbricht die Verjährung der Vertragsstrafenforderung nicht. Die Begründung eines Anspruchs durch ein Anerkenntnis (abstraktes Schuldanerkenntnis) ist nach dem Recht nicht möglich.