Angebotsbindefrist

Angebotsbindefrist - gesetzlich oder vom Anbietenden bestimmter Zeitraum für die Annahme des Vertragsangebots durch den Angebotsempfänger (Annahmefrist), in dem der Anbietende an sein Angebot gebunden ist. Die bes. Angebotsbindefrist zum verbindlichen Angebot (Angebot, verbindliches) des Auftragnehmers eines Investitionsvorbereitungsvertrages (Investitionsleistungsvertrag) ist von den Partnern des Vorbereitungsvertrages zu vereinbaren. Innerhalb der Angebotsbindefrist kann der Anbietende das Angebot nicht einseitig ändern oder widerrufen. Wird das Angebot innerhalb der Angebotsbindefrist angenommen, ist der Vertrag zustande gekommen. Eine verspätete Annahme kann der Anbietende unverzüglich zurückweisen. Andernfalls kommt der Vertrag zustande. Die verspätete Annahme des Angebots zu einem internationalen Wirtschaftsvertrag gilt dagegen als Angebot, ohne dessen Annahme durch den ursprünglichen Anbietenden der Vertrag nicht zustande kommt. Soweit in internationalen Wirtschaftsbeziehungen freibleibende Angebote zulässig sind und abgegeben werden, ist die Annahmefrist nicht zugleich eine Angebotsbindefrist Annahme.