Angebotspflicht

Angebotspflicht - Verpflichtung eines Betriebes, einem anderen das Angebot für den Abschluss eines Wirtschaftsvertrages zu unterbreiten, sobald die Vertragsabschlußvoraussetzungen vorliegen und er das Angebot sachkundig gestalten kann. Kann er dies nicht, so hat er eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu übermitteln. Damit wird die Angebotspflicht des Empfängers der Aufforderung begründet. Die Angebotspflicht dient der planmäßigen Bedarfsdeckung. Sie ist durch das Vertragsgesetz grundsätzlich dem Auftraggeber übertragen. Entsprechend den Erfordernissen kann sie durch spezielle Bestimmungen, Koordinierungsvertrag oder Rahmenvertrag konkretisiert, mit einer Frist verbunden und dem Auftragnehmer übertragen werden. Gegenüber den Landwirtschaftsbetrieben obliegt z. B. dem Lieferer landwirtschaftlicher Maschinen die Angebotspflicht.