angelernter Arbeiter

Angelernter Arbeiter, - Werktätiger, der meist in kurzer Ausbildungszeit (Anlernberuf) für eine spezielle Tätigkeit im Betrieb vorbereitet und angelernt wurde. Der angelernte Arbeiter besitzt keine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf, hat jedoch entsprechend den ökonomischen Erfordernissen die Möglichkeit, im System der abschnittsweisen Ausbildung den Abschluss in einem Ausbildungsberuf zu erwerben und somit Facharbeiter zu werden.