Angliederung von Betrieben

Angliederung von Betrieben - wirtschaftsorganisatorische Maßnahme, bei der ein volkseigener Betrieb in einen anderen volkseigenen Betrieb aufgenommen wird. Der angegliederte Betrieb verliert seine wirtschaftliche und juristische Selbständigkeit und wird in der Regel ein Betriebsteil des aufnehmenden Betriebes. Der Rechtsstatus des aufnehmenden Betriebes ändert sich nicht. Die Angliederung von Betrieben wird mit dem Ziel vorgenommen, die Produktivität und Effektivität der Wirtschaftstätigkeit zu erhöhen, insbesondere durch weitere Spezialisierung, Konzentration und Zentralisation. Die Angliederung von Betrieben erfolgt durch Anweisung der übergeordneten Organe der Betriebe. In die Vorbereitung und Durchführung der Angliederung von Betrieben werden die Werktätigen und ihre gesellschaftlichen Organisationen einbezogen. Dabei sind auch die Aufgaben zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, zur Qualifizierung der Werktätigen usw. zu regeln. Zusammenlegung von Betrieben