Anker

Anker: Vorrichtung zum Zusammenhalten einzelner Konstruktions- und Gebäudeteile gegen seitliches Ausweichen, gegen Abheben (z. B. von leichten Dachkonstruktionen) oder zur Abspannung. Anker bestehen aus Stahl (Rund- oder Flachstahl, Stahlplatten oder -schienen), Stahlbeton o. a. zugfestem Werkstoff. Im Montagebau wird von der Konstruktion z. T. ein dreidimensionaler Toleranzausgleich gefordert, z. B. bei der Befestigung von Vorhang-Wandelementen an der Tragkonstruktion. Man unterscheidet Anker 1. nach der statischen Beanspruchung: 1.1. Zuganker; 1.2. Schubanker 2. nach der Form: 2.1. Der Ringanker ist ein in Umfassungswände in Decken- oder Fenstersturzhöhe einbetonierter ringsumgehender (geschlossener) Stahlbetonbalken zur Aufnahme von Horizontalkräften; bei Verwendung von Fertigteil-Decken fördert er die Scheibenbildung. 2.2. Hakenanker dienender Verbindung von Blendsteinen mit dem Rohmauerwerk u. ä. 2.3. Der Gabelanker ist ein an einem Ende gespalteter und dann beidseitig abgebogener Flachstahl zur Befestigung von 2 Werksteinen an der dahinterliegenden Wand. 3. nach den zu verankernden Bauteilen: 3.1. Der Balkenanker (Decken-, Maueranker) besteht aus Ankerschiene und Splint (einfacher oder Kreuzsplint) in oder vor der Wand und dient der Verbindung von Holzbalken mit Außenwänden. Nach der Lage des Anker unterscheidet man Kopfanker (am Balkenkopf) und Giebelanker (Anordnung quer zur Balkenlage; bei Decke). 3.2. Gewölbeanker dienen der Aufnahme des Horizontalschubs gewölbter Decken und werden in Höhe der Widerlager als Zuganker angebracht. 3.3. Abspannanker halten eine Seilabspannung von Masten, Stahlstützen, Spundwänden, Grabenaussteifungen u. a. im Erdreich (Erdanker) oder Betonfundament fest.

Ankerbarren: in das Fundament einbetonierter Profilstab, in den die t Ankerschrauben eingehängt werden. Dazu werden im Fundament Ankerkanäle offen gelassen, die nach dem Richten vergossen werden können. Die Ankerbarren dienen zur Verteilung der Ankerzugkraft im Fundamentkörper.

Ankerschraube: Rundstahlstab zur Übertragung einer Zugkraft aus der Tragkonstruktion in das Fundament. Haken oder Hammerkopf dient zum Einhängen in den | Ankerbarren, Gewindestück zum Anspannen der Ankerschraube.