Anlagenbau

Anlagenbau - Sammelbez. für Industriebetriebe, die sich selbständig oder in Kooperation mit anderen Betrieben mit der Projektierung, dem Bau, der Montage und der Abrechnung von Teil- oder Gesamtanlagen in allen Wirtschaftsbereichen des In- und Auslandes befassen. Grundsätzlich erstreckt sich der Anlagenbau auf in sich abgeschlossene technische Ausführungen an örtlich genau fixierten Objekten. Typische Zweige sind Chemieanlagenbau, Starkstromanlagenbau u. a. Typische Einzelanlagen sind z. B. Heizungs- und Nachrichtenübertragungsanlagen, sanitäre und elektrische Anlagen usw. - Der Anlagenbau gewinnt unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution immer mehr an Bedeutung, da er allg. die Voraussetzung dafür schafft, den wissenschaftlich-technischen Fortschritt sowohl beim Erzeuger als auch beim Anwender schneller und ökonomisch wirksamer zu verwirklichen. So kann z. B. der Erzeuger kompletter Chemieanlagen als Finalproduzent den gesamten Fertigungsprozess, auch den der Zulieferer, nach den modernsten technisch-organisatorischen und ökonomischen Gesichtspunkten beeinflussen und den Anlagenbau schnell dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt anpassen. Dadurch sind z. B. die chemischen Betriebe als Abnehmer in der Lage, hochproduktive Anlagen mit großer ökonomischer Effektivität einzusetzen.