Annahme

Annahme - 1. Recht empfangsbedürftige Willenserklärung des Angebotsempfängers, die sein Einverständnis mit dem Angebot für den Abschluss, die Änderung oder Aufhebung eines Vertrages zum Ausdruck bringt. Die Annahme bewirkt die Einigung. Eine Annahme mit Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen führt bei innerstaatlichen Wirtschaftsverträgen in der Regel zur Einigung über den unstrittigen Teil. Sie ist im übrigen ein Gegenangebot, bei anderen Verträgen ein gänzlich neues Angebot. Eine Formvorschrift kann die Annahme durch konkludentes Handeln (Handeln, konkludentes) ausschließen. Annahme durch Stillschweigen auf ein Angebot ist nur bei ausdrücklicher Regelung möglich. - 2. Finw Akzept. - 3. Transp Übergabe von Transportgut und Frachtpapieren durch den Transportkunden an den Transportbetrieb und Übernahme durch diesen. Mit Annahme verbunden ist eine Prüfung auf Einhaltung der Transportbedingungen sowie auf Übereinstimmung der Angaben von Gut und Frachtpapieren. Mit Annahme gilt im allgemeinen der Frachtvertrag als abgeschlossen.