Anpassungsklausel

Anpassungsklausel - Bestimmung in langfristigen Wirtschaftsverträgen mit Partnern aus dem nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet oder zwischen Partnern innerhalb dieses Gebietes, die einen oder beide Partner berechtigt, den Vertrag um- zugestalten oder vorzeitig aufzulösen, wenn sich nach dem Vertragsabschluß Umstände ändern, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erheblich sind. Die Anpassungsklausel dient dazu, Äquivalenzverschiebungen durch Preiserhöhungen, Entwertung der Kaufpreiswährung, sinkende oder steigende Rohstoffpreise usw. aufzufangen und die einseitige Auswirkung zu Lasten eines Partners zu verhindern. Die Anpassungsklausel kommt insbesondere vor als a) Generalklausel. Danach ist jede Vertragspartei berechtigt, im Falle wesentlicher Änderungen vertragserheblicher Umstände die Anpassung oder Auflösung des Vertrages zu verlangen. Das entspricht dem Recht , wonach bei einer außerhalb der Einwirkungsmöglichkeit der Partner liegenden grundlegenden Änderung der Umstände, von denen die Partner bei Abschluss des Vertrages ausgegangen sind, der dadurch benachteiligte Partner dem anderen die Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände anbieten kann. Lässt sich dadurch der Vertragszweck nicht erreichen oder lehnt der andere Partner die Anpassung ab, so berechtigt das den benachteiligten Partner zur Kündigung; b) Preisanpassungsklausel. Sie geht bei der Bestimmung des Preises von einer festen Bezugsbasis aus (Bezugsklausel) wie z. B. den Gestehungskosten oder dem Börsen- oder Marktpreis für einen Rohstoff, der direkt oder indirekt den Preis des Gesamterzeugnisses beeinflusst (Erdöl, Stahl, Getreide usw.) und sieht vor, den Vertragspreis in gleicher Relation zu ändern, wie sich die Bezugsbasis ändert (Wertsicherungsklausel). Die Anpassung kann durch beide Partner mittels Vereinbarung, automatisch bei Änderung der festgelegten Bezugsgröße, durch einseitige Bestimmung seitens eines Partners oder durch einen Dritten erfolgen. Von der Vertragsanpasssung ist die Vertragsänderung zu unterscheiden.