Anschaffungspreis

Anschaffungspreis - 1. Preis für den Erwerb von Grundmitteln (auch als Anschaffungskosten, Anschaffungswert oder Herstellungswert bezeichnet). Der Anschaffungspreis setzt sich aus dem rechtlich zulässigen Kaufpreis eines Grundmittels und allen mit der Anschaffung bzw. Inbetriebnahme eines Grundmittels verbundenen Nebenkosten (Projektierungs-, Transport-, Montage-, Fundamentierungskosten) zusammen, soweit diese nicht bereits im Kaufpreis des Grundmittels enthalten sind. Bei neuen Grundmitteln entspricht der Anschaffungspreis entweder dem Industrie- bzw. Großhandelsabgabepreis oder dem Außenhandelsabgabepreis (bei Importgütern), jeweils plus Nebenkosten, bei gebraucht gekauften Grundmitteln dem vereinbarten Kaufpreis plus Nebenkosten. Der Anschaffungspreis bildet die Grundlage für die Festlegung des Bruttowertes der Grundmittel und damit für deren Aktivierung (außer beim Kauf gebrauchter Grundmittel). Aufwendungen, die aus Planwidrigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Investitionen entstehen (Fehlprojektierungen, Vertragsstrafen u. a.), dürfen nicht in den Anschaffungspreis einbezogen werden.