Anschluss

Anschluss: 1. Verbindung verschiedener Teile eines Tragwerks zur Übertragung von Längs- und/oder Querkräften und/oder Biegemomenten, in selteneren Fällen auch Torsionsmomenten. - 2. installationsmäßige Verbindung von 2 technischen Anlagen (z. B. öffentliches und Gebäudenetz), von wichtigen Anlagenteilen (z. B. Verteilungs- und Anschlussleitung) sowie von Nutzungseinrichtung und Leitung (z. B. Leuchte und elektrische Leitung). Die Bemessung eines Anschlusses geschieht nach dem jeweiligen Anschlusswert, d. h. nach der für den Betrieb des Anschlusses erforderlichen Leistung; bei elektrischen Anschlüssen in A). Anschnitt für Erdbau.

Anschlag: Vorsprung (umlaufender Falz) an Wandöffnungen zum Ansetzen und Befestigen der Blendrahmen von Türen und Fenstern.