Anstaltshaushalt - Institutionshaushalt

Anstaltshaushalt, Institutionshaushalt - Personengesamtheit, die aus gesundheitlichen, sozialen, beruflichen oder anderen Gründen eine Gemeinschaftsunterkunft bewohnt (z. B. Insassen von Arbeiter-, Studenten-, Lehrlingswohnheimen). Bei der Bestimmung der Anzahl der zu einem Anstaltshaushalt gehörenden Personen wird bei der Volks- und Berufszählung nur von den Personen ausgegangen, die in der betreffenden Einrichtung ihren ständigen Wohnsitz (Hauptwohnung) haben. Nicht zum Anstaltshaushalt gehören Personen, die in der Einrichtung eine eigene Wohnung bewohnen (z. B. der Hausmeister). Sie gelten als Privathaushalt.