Anteil

Anteil - 1. in Geld bzw. Arbeitsleistung zu erbringender Beitrag. - 2. materieller bzw; finanzieller Beitrag der an bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (Großhandelsgesellschaften, Exportkontoren) beteiligten Leitungsorgane bzw. Wirtschaftsorganisationen zur Grundausstattung der Einrichtung mit Fonds; entsprechendes, grundsätzlich nicht übertragbares Mitgliedschaftsrecht. - 3. wertmäßig bestimmte Teilhaberschaft von Staat und Genossenschaften an gemeinsamem sozialistischem Eigentum, das bei der Beteiligung staatlicher und genossenschaftlicher Organisationen an Gemeinschaftseinrichtungen entsteht. - 4. auf Beteiligung des sozialistischen Staates einerseits, ausländischer Staaten, juristischer Personen und einzelner Bürger andererseits beruhende wertmäßig bestimmte Teilhaberschaft am Gesamt- bzw. Grund- (Stamm-) Vermögen von \Wirtschaftseinheiten in entsprechendes Mitgliedschaftsrecht der Beteiligten. - 5. wertmäßig bestimmte, frei verfügbare Teilhaberschaft an gemeinschaftlichem Eigentum in Form des Miteigentums und entsprechendes Recht des Miteigentümers; überwiegend beschränkt auf persönliches Eigentum. - 6. wertmäßig bestimmte, nicht der Verfügung unterliegende Teilhaberschaft an gemeinschaftlichem Eigentum in Form des Gesamteigentums und entsprechendes Recht des Teilhabers, insbesondere Teilhaberschaft von Staat und Genossenschaften an gemeinsamen Fonds, die außerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen gebildet werden. - 7. zur Finanzierung einer gemeinsamen Investition oder einer anderen gemeinsamen Aufgabe, z. B. eines Forschungsvorhabens, von mehreren volkseigenen Betrieben und anderen Organisationen bereitgestellter Geldbetrag (Finanzierungsanteil). - B. Teilhaberschaft von Mitgliedsländern des RGW an zwischenstaatlichem sozialistischem Eigentum, das bei der Bildung internationaler ökonomischer Organisationen entsteht; speziell Teilhaberschaft an der vermögensmäßigen Grundausstattung (Grundkapital) dieser Organisationen; entsprechendes Recht der Mitgliedsländer. - 9. Eigenmittelanteil. - 10. im Kapitalismus: auf der Beteiligung an Gesellschaften beruhendes Recht am Gesamtvermögen bzw. am Stammkapital der jeweiligen Gesellschaft (Aktie, - Kapitalanteil, Geschäftsanteil usw.).. Der Anteil als Mitgliedschaftsrecht bestimmt den Anteil am Gewinn bzw. Verlust der Gesellschaft. Anteil an den Gesamteinnahmen des Staatshaushaltes Haushaltsausgleich