Anteilfonds

Anteilfonds - erste eigene Mittel der Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) nach ihrer Gründung, gebildet aus dem Anteil, den jedes Mitglied an die PGH zahlt. Dieser Anteil entspricht einem durchschnittlichen Verdienst von zwei Monaten in der PGH und kann in Raten gezahlt werden. Während in kapitalistischen Genossenschaften die Finanzkraft des Mitglieds die Anteilhöhe bestimmt, was schließlich von entscheidender Bedeutung für den Einfluss und die Stellung des Mitglieds in der Genossenschaft ist, hängt die Anteilhöhe in den PGH von den genossenschaftlichen Einkünften des Mitgliedes ab, ohne dass aus der unterschiedlichen Höhe der Anteile bes. Rechte abgeleitet werden können. - Der Anteilfonds zählt zum genossenschaftlichen Eigentum und damit zum gesellschaftlichen Vermögen. Die Anteile stellen jedoch - im Unterschied zum gemeinschaftlichen Fonds - teilbares genossenschaftliches Eigentum dar, da ausscheidende Mitglieder einen Anspruch auf Auszahlung der eingezahlten Anteile haben, sofern diese nicht zur Deckung eines während der Mitgliedschaft eingetretenen. Verlustes herangezogen werden mussten. Im Gegensatz zu kapitalistischen Genossenschaften besteht in der PGH lediglich eine Verlustdeckungspflicht in Höhe des Genossenschaftsanteils und keine zusätzliche Haftpflicht. Der Verwendungszweck der Anteile ist im Statut nicht festgelegt und liegt nach der gegenwärtigen Regelung im Ermessen der einzelnen PGH.