Antiselektion - Gegenauslese
Antiselektion, Gegenauslese - im Versicherungswesen der Versuch von Versicherungsinteressenten, insbesondere für solche Gefahrenobjekte Versicherungsschutz zu erhalten, die bes. risikogefährdet sind. Um eine stabile Risikolage gemäß der Beitragskalkulation zu sichern, nimmt der Versicherer im Rahmen der Antragsprüfung auch eine Bewertung des Risikos (Risikoprüfung) vor. Kann der Versicherer einer Antiselektion aus objektiven Gründen, wie in der Rentenversicherung, nicht begegnen, muss er sie bei der Beitragskalkulation als gefahrenerhöhenden Umstand berücksichtigen.