Anwartschaftsversicherung

Die Anwartschaftsversicherung ist im Bereich der privaten Krankenversicherung angesiedelt. Sie soll bewirken, dass bei einer zeitlich begrenzten Unterbrechung eines bestehenden Versicherungsvertrages die anschließende Rückkehr des Versicherten gewährleistet ist. Die Anwartschaftsversicherung stellt darüberhinaus sicher, dass für eine spätere Wiederaufnahme des Versicherungsverhältnisses die gleichen Grundlagen zur Berechnung der Tarife gelten, wie zum Zeitpunkt der Unterbrechung.

Da sich der monatliche Beitrag für eine private Krankenversicherung neben dem Versicherungsumfang auch an den persönlichen Voraussetzungen des Versicherten orientiert, wäre ein Neuvertrag ohne vorherige Anwartschaftsversicherung immer mit einer Erhöhung der Beiträge verbunden. Außerdem käme es zu einer erneuten Gesundheitsprüfung, was unter Umständen sogar den Ausschluss bestimmter Krankheiten und deren Behandlungskosten zur Folge haben kann. Die Versicherungen erheben auch gerne einen Risikozuschlag auf den Beitrag, falls bereits bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Besteht allerdings eine Anwartschaftsversicherung, verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft damit, den Versicherten zu denselben Bedingungen wieder aufzunehmen, wie vorher. Eine Erhöhung des Beitrags kann nur dann erfolgen, wenn sich die Tarife aus anderen Gründen zwischenzeitlich nach oben entwickelt haben. Eine Anwartschaftsversicherung ist immer dann zu empfehlen, wenn beim Austritt bereits abzusehen ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Versicherung fortgeführt werden soll. Der klassische Fall für eine Anwartschaftsversicherung ist eine Unterbrechung in der privaten Krankenversicherung durch den gesetzlichen Grundwehrdienst. Die Versicherungsgesellschaften bieten eine Anwartschaftsversicherung für einen geringen monatlichen Beitrag an. Leistungen werden in der Zeit der Anwartschaftsversicherungen nicht zur Verfügung gestellt.

Bei einer späteren Umwandlung in eine private Krankenvollversicherung wird für die Beitragsberechnung das ursprüngliche Eintrittsalter zugrunde gelegt, es erfolgt keine Gesundheitsprüfung und die Dauer der Anwartschaftsversicherung gilt als erfüllte Wartezeit für spezielle Tarife.