Anzeigepflicht

Anzeigepflicht - Verpflichtung, Justiz- und Sicherheitsorgane auf Straftaten hinzuweisen. Eine wirksame Aufdeckung und Bekämpfung der Kriminalität setzt die aktive Mitarbeit der Bevölkerung und aller Staats- und Wirtschaftsorgane voraus. Hierbei spielen die Anzeige von Straftaten und andere sachdienliche Hinweise zu ihrer Aufdeckung und Aufklärung eine große Rolle. Die Leiter von Betrieben, Dienststellen oder anderen Institutionen sind auf Grund ihrer Stellung im Interesse des Staates und der Volkswirtschaft dazu verpflichtet. Bei bes. gefährlichen Straftaten sind alle Bürger gesetzlich zur Anzeige verpflichtet; eine Unterlassung ist strafbar. Das gilt für die Anzeige von in Vorbereitung oder in Gang befindlichen Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Verbrechen gegen das Leben bzw. unerlaubtem Waffenbesitz, sowie bestimmten Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit oder gegen die staatliche Ordnung. Die Anzeigen können formlos, auch vertraulich, bei allen Dienststellen, der Staatsanwaltschaft, oder der Zollverwaltung erstattet werden.