Arbeiterkontrolle

Arbeiterkontrolle - eine Form der von den Gewerkschaften organisierten gesellschaftlichen Kontrolle in der Industrie, der Landwirtschaft, im Bauwesen, im Handel und im Dienstleistungsbereich sowie in den Wohngebieten, um wesentliche ökonomische Aufgaben und die immer bessere Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern, Dienstleistungen und Wohnraum zu gewährleisten. Die Arbeiterkontrolle wird in engem Zusammenwirken mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) wirksam. Sie wird durch gewählte Arbeiterkontrolleure ausgeübt und ist eine Form der Teilnahme der Arbeiter an der Leitung der Gesellschaft und der Volkswirtschaft und fester Bestandteil gewerkschaftlicher Leitungstätigkeit. Vorwiegend kommen ständige Kontrollgruppen zum Einsatz. Sie richten sich in den Produktions- betrieben im Rahmen der Betriebskommission der ABI und koordiniert mit den Kontrollposten der FDJ auf die Sicherung der Konsumgüter- und Exportgüterproduktion, die Einhaltung der Preispolitik, die Grundfondsökonomie, den ökonomischen Material- und Energieverbrauch, die Durchsetzung von Sparsamkeit, Ordnung, Sauberkeit und Disziplin. Zur Unterstützung der Genossenschaftsbauern werden Kontrollen in der sozialistischen Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft durchgeführt. Die Arbeiterkontrolle umfasst des weiteren Kontrollen über die Verwirklichung des Planteils Arbeits- und Lebensbedingungen, der Arbeiterversorgung, der Dienstleistungen und Reparaturen im Betrieb und Wohngebiet, des Berufsverkehrs, der gesetzlich festgelegten Verbraucherpreise im Betrieb und Handel sowie Kontrollen auf dem Gebiet des Wohnungs- und Gesellschaftsbaus. Die staatlichen Organe und die Betriebsleiter sind verpflichtet, die Arbeiterkontrolle zu unterstützen und Mängel unverzüglich zu beseitigen.