Arbeiterstamm

Arbeiterstamm - Teil der Arbeiter eines Betriebes, der länger als fünf Jahre im Betrieb tätig ist. Der Arbeiterstamm besitzt in der Regel als Folge seiner Arbeits-, Berufs- und Betriebsverbundenheit eine hohe Arbeits- und Berufserfahrung sowie ein ausgeprägtes Arbeitsgeschick. Er beteiligt sich bes. aktiv am politischen Leben im Betrieb, am sozialistischen Wettbewerb, an der Neuerertätigkeit, am Kampf um, beste Qualität und wissenschaftliche Arbeitsorganisation. Aus dem Arbeiterstamm rekrutieren sich oft Bestarbeiter, Lehrfacharbeiter, Brigadiere, Meister und verdiente Neuerer und Erfinder.