Arbeitgeberanteil PKV

Der Arbeitgeberanteil PKV kann hoch ausfallen. Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, können wie ihre gesetzlich versicherten Kollegen einen Arbeitgeberanteil PKV erhalten. Die Aufteilung der Beitragslast zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist in der privaten Krankenversicherung allerdings anders geregelt. Der Arbeitgeberanteil PKV ist nämlich auf den Betrag begrenzt, der für einen gesetzlich Versicherten geleistet werden müsste - und auch das nur ungefähr. Es gibt nämlich eine Begrenzung für den Arbeitgeberanteil PKV.

Als Orientierung gilt der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen. Damit keine Unklarheiten entstehen, wird dieser Betrag jedes Jahr aufs Neue vom Bundesgesundheitsministerium ermittelt und festgelegt. Nachdem es sich um den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse handelt, sind eventuelle Zusatzversicherungen nicht berücksichtigt. Als Grundlage für den Arbeitgeberanteil PKV gilt der Umfang einer gesetzlichen Krankenversicherung. Tarife, die Wahlleistungen für Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer betreffen, werden vom Versicherten alleine getragen. Damit ist die Gleichbehandlung mit den gesetzlich versicherten Kollegen wieder hergestellt, denn auch die müssen eine private Zusatzversicherung aus eigener Tasche bezahlen. Einen Arbeitgeberanteil PKV für eine private Zusatzversicherung gibt es nicht. Die Beteiligung der Firma betrifft lediglich die Grundversorgung im Krankheitsfall.

Diese ist in den Basistarifen der privaten Krankenversicherungen enthalten. Sie finden auch in den Tarifen für ambulante und stationäre Behandlungen der Privatversicherungen ihren Niederschlag. Der Pflicht Arbeitgeberanteil PKV wird in der Regel dem Arbeitnehmer mit dem Gehalt ausgezahlt. Es ist nicht vorgesehen, dass der Arbeitgeberanteil PKV direkt an die Versicherung abgeführt wird. Privatversicherte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeberanteil PKV exakt die Hälfte des Beitrags ausmacht, aber ein Arbeitgeber kann seine Leistung freiwillig aufstocken.