Arbeitgeberzuschuss bei der PKV

Immer wieder gibt es Unklarheiten bei der Frage, ob es einen Arbeitgeberzuschuss bei der PKV gibt. Grundsätzlich kann zum Arbeitgeberzuschuss bei der PKV Folgendes festgehalten werden:

Wer als Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis steht, hat gegenüber seiner Firma einen gesetzlichen Anspruch auf einen Krankenkassenzuschuss. In dieser grundlegenden Frage gibt es keinen Unterschied zwischen privat und gesetzlich versicherten Kollegen. Die Höhe des Gehaltes ist dafür entscheidend, ob sich ein Arbeitnehmer privat versichern kann. Während für die gesetzlich Versicherten der KV-Beitrag - und damit auch der Arbeitgeberanteil - aus dem Verdienst berechnet wird, richtet sich der PKV Tarif nach anderen Kriterien. Woran soll sich also der Arbeitgeberzuschuss bei der PKV orientieren? Der Gesetzgeber hat zur Klärung dieser Frage festgelegt, dass der Arbeitgeberzuschuss bei der PKV die Hälfte des vergleichbaren GKV Beitrages beträgt. Damit die Belastung der Firmen begrenzt bleibt, gibt es Höchstgrenzen. Liegt der individuelle Beitrag des Versicherten darüber, muss die Differenz aus eigener Tasche bezahlt werden. Der Arbeitgeber kann sich jedoch auch daran beteiligen.

Der Arbeitgeberzuschuss bei der PKV ist also im Gegensatz zur Regelung für gesetzlich Versicherte in eine Muss- und eine Kann Leistung aufgeteilt. Lediglich bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze muss der Arbeitgeberzuschuss bei der PKV geleistet werden. Höhere Beteiligungen geschehen auf freiwilliger Basis.

Einen Arbeitgeberzuschuss bei der PKV gibt es nur für Vollversicherungen. Gesetzlich Versicherte, die bei einer privaten Krankenversicherung eine Zusatzversicherung für Chefarzt und Krankenhausbehandlung abgeschlossen haben, erhalten hierfür keinen Arbeitgeberzuschuss bei der PKV. Da sich der Höchstbetrag für den Arbeitgeberzuschuss bei der PKV ebenfalls an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung orientiert, trifft die Eigenverantwortung für leistungsstärkere Tarife auch die Privatversicherten.