Arbeitnehmererfindung

Arbeitnehmererfindung - Erfindung durch Belegschaftsmitglieder eines Betriebes in der kapitalistischen Wirtschaft, deren Nutzen im allgemeinen dem Unternehmer zufließt. Die Arbeitnehmererfindung ist in entwickelten kapitalistischen Ländern speziell geregelt. Typisch ist die Pflicht, die Arbeitnehmererfindung (das gilt auch für die Angestelltenerfindung) dem Unternehmen anzubieten, das sie bei Annahme zum Patent anmeldet. Das Kapital verwertet damit auch die technisch- schöpferischen Fähigkeiten der Werktätigen. Da die Erfindung als spezifisches Arbeitsergebnis keine unmittelbare Aneignung durch den Unternehmer gestattet, hat sie der Erfinder anzubieten. Eine Erfinderentschädigung soll die Offenbarung der erfinderischen Idee fördern und zugleich die Ausbeutung des Erfinders verschleiern. Mit der Offenbarung tritt die Erfindung dem Erfinder als fremde Macht, als Kapital, gegenüber.

Arbeitnehmer - apologetische Bezeichnung für gegen Lohn oder Gehalt beschäftigte Werktätige in Betrieben.