Arbeitsaufgabe

Arbeitsaufgabe - Teil der betrieblichen Gesamtarbeit, der dem einzelnen Werktätigen als Ergebnis der sozialistischen Arbeitsteilung zur Ausführung übertragen und mit ihm arbeitsvertraglich vereinbart ist. Die Arbeitsaufgabe haben unterschiedlichen Inhalt und Umfang. Ihr Umfang (Profil) richtet sich nach dem Grad der Arbeitsteilung und den jeweiligen Fertigungsarten. Demzufolge wird zwischen breit profilierten (vom Profil eines Facharbeiterberufes bzw. mit Elementen anderer Tätigkeits- oder Qualifikationsarten) und schmal profilierten Arbeitsaufgabe (vom Profil eines oder weniger sich stets wiederholender Arbeitsgänge oder Arbeitsaufträge) unterschieden. Die Arbeitsaufgabe können komplexer Natur (hochmechanisiert und automatisiert sowie Apparateprozesse), aber auch vielfältig und wechselhaft zusammengesetzt sein und technologisch oder organisatorisch abgrenzbare Teilaufgaben unterschiedlicher Art und Kompliziertheit umfassen (produktionsbedingte wechselhafte Tätigkeit, vorwiegend in Einzel- und Kleinserienfertigung nach dem Werkstattprinzip). Die Festlegung und Abgrenzung der Arbeitsaufgabe ist ein Erfordernis rationellster Formen der Arbeitsteilung und der sozialistischen Betriebs- und Arbeitsorganisation. Ihre bewusste inhaltliche Bereicherung ist ein zentrales Anliegen der sozialistischen Arbeitswissenschaften als ökonomisches und persönlichkeitsförderndes Element. Die Arbeitsaufgabe ist die Bezugsbasis zur Ermittlung der Anforderungen an das Arbeitsvermögen der Werktätigen. Die Arbeitsaufgabe müssen unter dem Aspekt der vollen Ausnutzung der Technik, des Arbeitsvermögens, der allseitigen Entwicklung der Persönlichkeit; der Schaffung optimaler Arbeitsbedingungen und der Sicherung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zweckmäßig gestaltet werden.