Arbeitsbühne

Arbeitsbühne: für Montage-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten dienende feste oder bewegliche Einrichtung mit Arbeitskorb (-wanne) oder geländergeschützter Plattform für Personen und Arbeitsmittel. Eine Arbeitsbühnenanlage bleibt entweder ständig fest mit einem Bauwerk auch nach dessen Fertigstellung verbunden, wie der Fassadenlift zur Wartung von Fenstern und Fassaden hoher Gebäude, oder sie wird an mehreren verschiedenen Bauwerken mit entspr. Befestigungselementen bzw. Schienen verwendet, wie die Hängebühne. Der Fassadenlift (Wandbefahrgerät) besteht aus einem auf dem Dach mit Stahlrädern auf Schienen oder mit Gummirädern längs der Fassade beweglichen Fahrwagen mit Elektro-oder Hand-Seilwinde und neigbaren Auslegern sowie aus dem an letzteren hängenden Arbeitskorb, der vertikal beweglich ist. Die Hängebühne ist dagegen nur vertikal ortsveränderlich und trägt die Seilwinde unterhalb des Arbeitskorbs. Eine Arbeitsbühneneinrichtung wird nur während der betr. Arbeit eingesetzt. Sie besteht meist aus einem festen oder rollbaren Unterbau einem zusammensetzbaren Mast (Hohlkastenprofil oder Stahlrohr-Fachwerk) und einer daran kletternd mittels eines elektromechanischen Antriebs auf- und abbeweglichen Plattform. Evtl. können 2 Arbeitsbühne, durch einen Zwischensteg verbunden, zusammen eingesetzt werden. Die Einrichtung ist als Anhänger oder durch Eigenantrieb straßenfahrbar. I. w. S. gehören zu den Arbeitsbühneneinrichtungen auch LKW mit Spezialaufbau in Form einer hydraulisch oder mechanisch ausfahrbaren Bühne oder eines hydraulisch knick- und schwenkbaren Arms mit Arbeitswanne. Architektur für Baukunst.