Arbeitsdisziplin

Arbeitsdisziplin - notwendige Ordnung in arbeitsteiligen Produktionsprozessen, die von jedem an der Produktion Beteiligten einzuhalten ist. Die Arbeitsdisziplin ist objektive Notwendigkeit und Bedingung für die Durchführung auf Arbeitsteilung beruhenden Arbeitsprozesse, unabhängig von den Formen der Organisation der gesellschaftlichen Arbeit. Die Arbeitsdisziplin erfordert Einordnung bzw. Unterordnung des Willens und Handelns der am Arbeitsprozess Teilnehmenden, auftragsgemäße und exakte Erfüllung der jeweiligen Teilfunktionen im Arbeitsprozess und die strikte Ausführung aller diesbezüglichen Weisungen des Leiters. Der Inhalt der Arbeitsdisziplin wird von den herrschenden Produktionsverhältnissen bestimmt. In allen auf Ausbeutung beruhenden Gesellschaftsformationen ist die Arbeitsdisziplin das Ergebnis ökonomischen und außerökonomischen Zwanges. Typisch für die Arbeitsdisziplin im Sozialismus ist freiwilliges und zielbewusstes Handeln sowie Unterordnen zur Durchsetzung der gemeinschaftlichen Interessen der Werktätigen im Arbeitsprozess. Die Arbeitsdisziplin ist Bestandteil des sozialistischen Arbeitsbewusstseins, der sozialistischen Arbeitsmoral. In die Arbeitsdisziplin sind die kameradschaftliche Zusammenarbeit, die gegenseitige Hilfe und Achtung sowie die gewissenhafte Erfüllung der Arbeitsaufgaben eingeschlossen. Die Normen der Arbeitsdisziplin finden im sozialistischen Arbeitsrecht und in der Arbeitsordnung der Betriebe ihren Niederschlag. Die Erziehung zur Arbeitsdisziplin erfolgt vor allem durch Überzeugungsarbeit und Anerkennung, aber auch durch Disziplinarmaßnahmen.