Arbeitserleichterung

Arbeitserleichterung - Minderung der physischen und/oder psychischen Beanspruchung der Werktätigen im Arbeitsprozess als Bestandteil der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Ziel der Arbeitserleichterung sind die Beseitigung bzw. Einschränkung von Einflüssen, die gesundheitsschädigende Wirkungen haben, sowie die Gestaltung von Arbeitsbedingungen, die eine hohe Effektivität der Arbeit ermöglichen, Arbeitsfreude und Wohlbefinden, Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung fördern und Ursachen von Unfällen und Krankheiten beseitigen bzw. einschränken. Die Arbeitserleichterung wird vorwiegend mit der komplexen sozialistischen Rationalisierung verwirklicht. Sie ist fester Bestandteil der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation. Die Leiter der Betriebe und Kombinate sind gesetzlich verpflichtet, solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen und die Forderungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes erfüllen. Schwerpunkte der schrittweisen Durchführung von Arbeitserleichterung sind: Beseitigung gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen, Verringerung der Anzahl der Arbeitsplätze mit körperlich schwerer sowie einseitig belastender Arbeit. Die Arbeitserleichterung wirkt produktivitätssteigernd und leistungsfördernd und mindert die staatlichen und betrieblichen Aufwendungen für Krankengeld, Erschwerniszuschläge, Renten sowie Qualitäts- und Produktionsverluste.