Arbeitshygieneinspektion

Arbeitshygieneinspektion - Organ des Gesundheitswesens für die Anleitung, Beratung, Unterstützung und Kontrolle bei der Durchsetzung der Rechtsvorschriften, Grundsätze und Normative auf dem Gebiet der Arbeitshygiene und arbeitsmedizinischen Betreuung in allen gesellschaftlichen Bereichen; Nachfolgerin - entsprechend den höheren gesellschaftlichen Anforderungen - der ehem. Arbeitssanitätsinspektionen und der Inspektionen Gesundheitsschutz in den Betrieben. Die wichtigsten Aufgaben der Arbeitshygieneinspektion: a) Einschätzung der arbeitshygienischen Situation und des Gesundheitszustandes der Werktätigen in den Betrieben. b) Beratung und Unterstützung der Betriebe bei der Leitung, Planung und Eigenkontrolle im Rahmen der WAO und Einhaltung der Rechtsvorschriften; Überleitung der Forschungsergebnisse in die Praxis. c) Anleitung, Beratung und Kontrolle des Betriebsgesundheitswesens bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Überleitung der Forschungsergebnisse in die Praxis. d) Erfassung, Untersuchung und epidemiologische Auswertung der Berufskrankheiten und Arbeitsschäden sowie des gesamten Morbiditätsgeschehens. e) Mitwirkung bei der Aus- und Weiterbildung. - Analog zur Struktur der Staatlichen Hygieneinspektion unterstehen die Arbeitshygieneinspektion im Ministerium für Gesundheitswesen direkt dem Minister, territorial den Räten der Bezirke und Kreise nach dem Prinzip der Einzelleitung. Sie werden von Fachärzten für Arbeitshygiene geleitet. Die Arbeitshygieneinspektion erfüllen ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen und gesellschaftlichen Organisationen, wie der Staatlichen Hygieneinspektion, den Sicherheitsinspektionen der verschiedenen Volkswirtschaftsbereiche, den Arbeitsschutzinspektionen und nicht zuletzt dem Betriebsgesundheitswesen als direktem Partner. Die Arbeitshygieneinspektion verfügen über spezielle Einrichtungen, Labors und Ausrüstungen sowie Spezialkader für physikalische und chemisch-toxikologische Aufgaben. Für die operativen Aufgaben der Arbeitshygieneinspektion in den Betrieben werden hauptsächlich Arbeitshygieneinspektoren und - ingenieure eingesetzt. Die Arbeitshygieneinspektion haben das Recht, Auflagen zu erteilen und Ordnungsstrafverfahren durchzuführen.