Arbeitskräftebilanz

Arbeitskräftebilanz - zusammenfassende, nach bestimmten Merkmalen geordnete Gegenüberstellung des vorhandenen und des benötigten gesellschaftlichen Arbeitsvermögens für die Planung (Fünfjahr- und Jahresvolkswirtschaftspläne) der Arbeitskräfte. Kernstück ist die von der Staatlichen Plankommission, den Bezirks- und Kreisplankommissionen auszuarbeitende Bilanz der Bevölkerung, der Berufstätigen und der Arbeitskräftereserven. Ziel der Arbeitskräftebilanz ist die Ermittlung des verfügbaren Arbeitsvermögens unter bes. Berücksichtigung der Erschließung von Arbeitskräftereserven. Ausgangspunkt ist dabei die Planung der Entwicklung der Bevölkerung im Gesamtterritorium, in den Bezirken und Kreisen nach der Struktur (im Kindesalter, Rentenalter, arbeitsfähigen Alter). Die Anzahl der Arbeitsfähigen der Wohnbevölkerung ergibt sich aus der Anzahl der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter + arbeitende Altersrentner nichtarbeitende Invaliden- und Vollrentenempfänger im arbeitsfähigen Alter. Darüber hinaus erfasst die Arbeitskräftebilanz die Berufstätigen, die unter Berücksichtigung der Ein- und Auspendler für ein Gebiet ermittelt werden können, sowie die Lernenden und die Nichtberufstätigen. In der Arbeitskräftebilanz wird schließlich die Berechnung des Beschäftigungsgrades ausgewiesen. Die Arbeitskräftebilanz ermöglicht einerseits, die noch vorhandenen Arbeitskräftereserven zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zu ihrer Mobilisierung einzuleiten; andererseits kann das real verfügbare Arbeitsvermögen mit dem im Gebiet auftretenden Arbeitskräftebedarf bilanziert werden. Ergänzt wird die Bevölkerungsbilanz durch eine Reihe weiterer Bilanzen, wie z. B. die Bilanz über das Aufkommen an Schulabgängern und ihre Verteilung auf die Bildungswege, die Bilanz über das Aufkommen und den Einsatz der Arbeitskräfte und Schulabgänger für eine Berufsausbildung und die Bilanz der Sicherung des Ersatz- und Erweiterungsbedarfs an Arbeitskräften. Die Bilanzierung von Hoch- und Fachschulabsolventen des Direktstudiums erfolgt auf der Grundlage der längerfristigen Planung der Bereiche und Zweige der Volkswirtschaft, insbesondere zur Entwicklung der Qualifikationsstruktur entsprechend den sich aus dem wissenschaftlich- technischen Fortschritt ergebenden Anforderungen an das gesellschaftliche Arbeitsvermögen. Auf der Grundlage von Arbeitskräftebilanz treffen die örtlichen Organe in Abstimmung mit den zentralen wirtschaftsleitenden Organen verbindliche Bilanzentscheidungen über Zahl und Struktur der von den Betrieben und Kombinaten zu planenden Arbeitskräfte.