Arbeitskräfteeinsparung

Arbeitskräfteeinsparung - relative oder absolute Reduzierung der Arbeitskräftezahl gegenüber einem vorangegangenen Zeitraum. Umfang und Tempo der Arbeitskräfteeinsparung werden bestimmt durch: a) entsprechende Veränderung der Sortimentsstruktur und des Volumens der Produktion bzw. der Leistungen in den Betrieben und Einrichtungen; b) Steigerung der Arbeitsproduktivität bzw. der Effektivität der lebendigen Arbeit in Einrichtungen der nichtmateriellen Produktion. Als ein Ausdruck des Gesetzes der Ökonomie die durch die Entwicklung der Arbeitsproduktivität erzielte Arbeitskräfteeinsparung als Arbeitskräftefreisetzung (Substitution) bezeichnet. Bei einer relativen Arbeitskräfteeinsparung verbleiben die frei gewordenen Arbeitskräfte im Betrieb, um dort in der zweiten oder dritten Schicht zu arbeiten oder neue Aufgaben zu übernehmen. Bei einer absoluten Arbeitskräfteeinsparung nehmen die betreffenden Arbeitskräfte eine Tätigkeit in anderen Betrieben und Einrichtungen auf.