Arbeitskräftefreisetzung

Arbeitskräftefreisetzung - absolute oder relative Einsparung an Arbeitskräften durch Steigerung der Arbeitsproduktivität. Werden durch den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und die sozialistische Rationalisierung Arbeitsplätze eingespart und damit Arbeitskräfte freigesetzt, so handelt es sich um eine absolute Arbeitskräftefreisetzung, wenn die betreffenden Werktätigen - mit Hilfe ihrer Direktion für Kader und Bildung - ein neues Arbeitsrechtverhältnis mit einem anderen Betrieb eingehen. Verbleiben sie jedoch im Betrieb, um z. B. die zweite oder dritte Schicht zu verstärken oder neu geschaffene Arbeitsplätze zu besetzen, handelt es sich um eine relative Freisetzung. Die planmäßige Arbeitskräftefreisetzung ist mit differenzierten Maßnahmen zum Wiedereinsatz der betreffenden Arbeitskräfte verbunden. Dabei werden in den sozialistischen Ländern die Interessen der Gesellschaft, des Betriebes und der Werktätigen prinzipiell in Übereinstimmung gebracht. - Maßnahmen der Staatsorgane zur Sicherung der geplanten Proportionen der Arbeitskräfteverteilung durch differenzierte Formen gesellschaftlicher Einflussnahmen, wie z. B. bedarfsgerechte Berufsausbildung, Gestaltung der Tariflöhne u. a. ökonomische Stimuli, moralisch-ideelle Mittel bei Achtung des Rechtes der Werktätigen auf freie Wahl des Arbeitsplatzes, -ortes und Berufes im Rahmen der Gesetze. Die Arbeitskräftefreisetzung dient der planmäßigen Versorgung der Betriebe und Einrichtungen der Volkswirtschaft mit Arbeitskräften nach Zahl und Qualifikation, wobei volkswirtschaftlich strukturbestimmende Betriebe den Vorrang haben. Da die Berufsausbildung von Schulabgängern die Hauptquelle der Arbeitskräfteversorgung darstellt, beginnt die Arbeitskräftefreisetzung bereits bei der berufsvorbereitenden Ausbildung und Erziehung der Jugendlichen, der Berufslenkung und der Lehrlingsverteilung. Sie wird durch ein System ökonomischer Stimuli, wie Lohngestaltung, Urlaubs- und Arbeitszeitregelungen, Werkswohnungen, Studienmöglichkeiten, Kinderbetreuung u. a. m., und durch moralisch-ideelle Faktoren, wie sozialistische Bewusstseinsbildung, Berufsethos usw., ergänzt. Mit der zunehmenden Wirksamkeit ökonomischer und moralisch-ideeller verlieren die noch erforderlichen administrativen Methoden der Arbeitskräftefreisetzung an Bedeutung. Die planmäßige Arbeitskräftefreisetzung wird insbesondere durch die Fluktuation der Arbeitskräfte erschwert.