Arbeitskräfteressourcenbilanz

Arbeitskräfteressourcenbilanz - zusammenfassende, nach verschiedenen Merkmalen geordnete Gegenüberstellung der Gesamtbevölkerung und der Beschäftigten im Territorium zwecks Bilanzierung der vorhandenen und der benötigten Arbeitskräfte und Einschätzung der Arbeitskraftreserven unter der nichtberufstätigen Bevölkerung sowie zur Begründung der Arbeitskräftepläne der Betriebe und Einrichtungen. Die Arbeitskräfteressourcenbilanz wird von der Staatlichen Plankommission bzw. den Bezirks- und Kreisplankommissionen aufgestellt. In der Arbeitskräfteressourcenbilanz wird die arbeitsfähige Bevölkerung ermittelt, die sich aus der Anzahl der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter zuzüglich der arbeitenden Altersrentner, abzüglich der nichtarbeitsfähigen Vollrentner im arbeitsfähigen Alter ergibt. Sie wird der Anzahl der beschäftigten, lernenden und im Direktstudium befindlichen Bevölkerung gegenübergestellt. Die sich als Saldo ergebende Anzahl der nicht berufstätigen, arbeitsfähigen Bevölkerung stellt die Arbeitskräfteressourcen dar, die hinsichtlich ihrer Arbeitsfähigkeit unter verschiedenen Gesichtspunkten, wie z. B. der Alters- und Geschlechtsstruktur oder der Anzahl der von Frauen zu betreuenden Kinder analysiert werden. Diesem Zweck dient auch die Ermittlung verschiedener Beschäftigtengrade. Die Arbeitskräfteressourcenbilanz ist Ausgangspunkt für weitere Arbeitskräftebilanzen, so die Bilanz der Sicherung des Ersatz- und Erweiterungsbedarfs, die Bilanz über das Aufkommen und den Einsatz der Arbeitskräfte und Schulabgänger für eine Berufsausbildung u. a. m.