Arbeitskräftewerbung

Arbeitskräftewerbung - Gewinnung von Arbeitskräften auf der Grundlage des regional koordinierten Arbeitskräfteplanes. Die Arbeitskräftewerbung dient insbesondere der Arbeitskräfteversorgung von volkswirtschaftlich wichtigen bzw. struktur bestimmenden Betrieben (Arbeitskräfteverteilung). Die öffentliche Arbeitskräftewerbung der Betriebe und ihrer übergeordneten Organe bedarf der Genehmigung durch das Amt für Arbeit des Territoriums, in dem sie erfolgen soll. Sie kann in dazu planmäßig vorgesehenen Betrieben, Einheiten der Nationalen Volksarmee oder unter der nichtberufstätigen Bevölkerung bestimmter Gebiete (Städte und Gemeinden) erfolgen und u. U. auch materiell stimuliert werden.