Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung - Versicherung gegen finanzielle Folgen von Arbeitslosigkeit der Arbeiter und Angestellten im Kapitalismus. Der kapitalistische Staat legt in der Regel durch Gesetz fest, welche Personenkreise der Arbeitslosenversicherung unterliegen, und verpflichtet die Versicherten und (oder) die Unternehmer zur Beitragszahlung. Die Leistungen werden bei Eintritt einer Arbeitslosigkeit fällig, sie sind im allgemeinen begrenzt. Bei langer Arbeitslosigkeit sind die Werktätigen deshalb auf Arbeitslosenfürsorge angewiesen, auf die im Gegensatz zur Arbeitslosenversicherung kein Rechtsanspruch besteht. In gibt es keine Arbeitslosenversicherung, da keine Arbeitslosigkeit existiert; das Recht auf Arbeit ist für alle Bürger in der Verfassung garantiert.