Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt - durch die Verwandlung der Arbeitskraft der Arbeiter in eine Ware entstandener spezifischer Markt der kapitalistischen Gesellschaftsordnung, der Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften erfasst und auf dem im Konkurrenzkampf zwischen Lohnarbeit und Kapital der Lohn (Preis der Arbeitskraft, der als Preis der Arbeit erscheint), fixiert wird. Das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt wird durch das allg. Gesetz der kapitalistischen Akkumulation (Gesetz der kapitalistischen Akkumulation, allgemeines) so geregelt, dass die Einhaltung des kapitalistischen Lohngesetzes (Lohngesetz, kapitalistisches) gesichert ist und der Preis der Arbeitskraft nie wesentlich über ihren Wert steigen kann. Voraussetzung für die Bezahlung der Arbeitskraft zu ihrem Wert ist die gewerkschaftliche Organisation und der energische Kampf der Arbeiter. Der Arbeitsmarkt unterliegt den zyklischen Schwankungen des kapitalistischen Reproduktionsprozesses und wird durch imperialistische Kriege u. a. außerökonomische Faktoren beeinflusst. Der staatsmonopolistische Kapitalismus versucht eine monopolistische Regulierung des Arbeitsmarkt mit ökonomischen Mitteln und außerökonomischem Zwang: Zwangsorganisation und -verpflichtung von Arbeitskräften (z. B. unter dem Faschismus, Deutsche Arbeitsfront, Fremdarbeiter), Ein- und Ausgliederung von Gastarbeitern (Arbeitskräfte, ausländische), staatlich regulierte Tarifpolitik und staatlicher Druck auf die Gewerkschaften, Umschulungsmaßnahmen bei struktureller Arbeitslosigkeit u. a., ohne die Konkurrenz und Anarchie der kapitalistischen Reproduktion außer Kraft setzen zu können.