Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin - medizinische Disziplin und Dachbegriff für die Aufgaben der Arbeitshygiene, Industrietoxikologie, Arbeitsphysiologie und Arbeitspathologie im ursprünglich Sinne. Der Begriff Arbeitsmedizin ist seit 1929 allg. anerkannt und zur Sonderdisziplin der medizinischen Wissenschaft erklärt. Unter sozialistischen Produktionsbedingungen wurde in die Arbeitsmedizin die gesamte arbeitswissenschaftliche Aufgabenstellung der Medizin einbezogen, um damit in Vorsorge, Behandlung und Nachsorge eine den modernsten Erkenntnissen entsprechende medizinische Betreuung aller Werktätigen gewährleisten zu können. Die Arbeitsmedizin in ihrer umfassenden Aufgabenstellung verkörpert sich am augenfälligsten im Betriebsgesundheitswesen, das vier Hauptfunktionen aufweist: a) medizinische Grundbetreuung, b) arbeitsmedizinische Betreuung, c) arbeitshygienische Beratung und Kontrolle, d) allgemeine Prophylaxe.