Arbeitsnorm

Arbeitsnorm, technisch begründete, Abk. TAN - technisch, ökonomisch, physiologisch und psychologisch begründete und durch Anwendung der analytischen Methoden der Arbeitsnormung ermittelte Kennzahl des Aufwandes an lebendiger Arbeit für einen exakt abgegrenzten und beschriebenen Arbeitsauftrag eines oder einer Gruppe von Werktätigen. Bestandteile der Arbeitsnorm sind die Arbeitscharakteristik und die Maßangabe für den Arbeitsaufwand. Die Arbeitscharakteristik begründet den festgelegten Arbeitaufwand, nach dessen Maßangabe zwischen Arbeitszeitnormen und Besetzungsnormen unterschieden wird. Arbeitszeitnormen beinhalten die Normzeit je (Erzeugnis- oder Leistungs-) Einheit nach TGL 2860-56 (Zeitgliederung in der Produktion) oder reziprok die Menge (Erzeugnisse, Leistungen) je Zeiteinheit (Stunde, Schicht) (Mengennorm, Zeitnorm), Besetzungsnormen die Anzahl der Arbeitskräfte (unter Angabe ihrer Qualifikationsgruppe). Nach der Anzahl einbezogener Arbeitsgänge als Inhalt des Arbeitsauftrages kann die TAN als Einzel- oder Komplexnorm, nach der Anzahl der Arbeitskräfte als individuelle oder kollektive Norm festgelegt werden. Die zu wählende Form richtet sich vor allem nach den Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Arbeitsergebnis sowie der Messbarkeit der Arbeitsleistung. Weitere Normformen sind Bedienungsnormen, Mehrmaschinenbedienungsnormen, Plannormen. Nach der Qualität wird zwischen TAN und vorläufigen Arbeitsnormen (D Arbeitsnorm, vorläufige) unterschieden. Die TAN ist gemeinsam mit anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung ein entscheidendes Element für die Planung und Organisation im Betrieb, für die Entlohnung nach Arbeitsleistung, die Führung des sozialistischen Wettbewerbs und für die technologischen Variantenvergleiche. Sie wird unter Mitwirkung der Werktätigen nach folgenden Grundsätzen erarbeitet: a) Durchsetzung des produktivsten Fertigungsverfahrens bzw. optimalen Arbeitsverfahren, b) Arbeitsnorm, vorläufige - Vorhandensein der erforderlichen Qualifikation und Unterstützung der Werktätigen bei der Aneignung der notwendigen Arbeitserfahrungen durch Betriebsleiter und leitende Mitarbeiter, c) ausreichende Einarbeitung und volle Nutzung der Arbeitszeit, d) Gewährleistung der in der Arbeitscharakteristik festgelegten Arbeitsbedingungen.

Arbeitsnorm, vorläufige, Abk. VAN - Arbeitsnorm, die nicht nach den für technisch begründete Arbeitsnormen geltenden Grundsätzen analytisch ermittelt und technisch, ökonomisch, physiologisch und psychologisch begründet wurde. Arbeitsnorm werden vorwiegend summarisch für selten wiederkehrende Arbeitsgänge bestimmt, bei denen die Anwendung analytischer Methoden ökonomisch nicht gerechtfertigt ist (Einzelfertigung, Reparaturarbeiten, neue Erzeugnisse und Verfahren, für die keine begründeten Anlaufzeiten vorliegen).