Arbeitspause

Arbeitspause - der Erholung dienende Unterbrechung der Arbeit des Werktätigen. Mindestforderungen an Umfang und Lage der Arbeitspause sind im Arbeitsgesetzbuch geregelt. Der Erholungswert der Arbeitspause kann durch die Beachtung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Lage, ihres Umfanges, ihrer Häufigkeit und ihres Inhalts beeinflusst werden.