Arbeitsschutz

Arbeitsschutz - gesellschaftliche Forderung, einschließlich der Rechtsnormen zur Gewährleistung von Bedingungen des Arbeitsprozesses, die der Erhaltung der Gesundheit und der Förderung der Leistungsfähigkeit der Werktätigen dienen, sowie die entsprechenden Maßnahmen, Mittel und Methoden. Der Arbeitsschutz trägt zum Brandschutz und Schutz vor Havarien bei. Primäres Ziel des Arbeitsschutzes ist die Arbeitssicherheit durch optimale Gestaltung der Arbeitsbedingungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen arbeitsbedingten gesundheitlichen Schädigungen. Das Zusammenwirken der Betriebe, Gewerkschaften und Arbeitsschutzorgane mit dem Betriebsgesundheitswesen erfolgt in im Aufgabengebiet Gesundheits- und Arbeitsschutz. Die praktische Verwirklichung des Arbeitsschutz erfolgt in der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik auf allen Ebenen im Leitungs- und Planungsprozess durch spezifische Maßnahmen und Mittel (Rechtsnormen, Standards, Arbeitsschutztechnik, Schutzgüte, Körperschutzmittel, Agitation, Ausbildung und Weiterbildung, Arbeitsschutzorgane) und integriert in die (Arbeitsorganisation, wissenschaftliche), die Arbeitskultur, sowie komplex als Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz.