Arbeitsschutzbelehrung

Arbeitsschutzbelehrung - Kenntnisvermittlung über Rechte und Pflichten der Werktätigen im Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz. Arbeitsschutzbelehrung sind in regelmäßigen Abständen über die Rechtsvorschriften und betrieblichen Festlegungen sowie über Maßnahmen zur Anwendung arbeitsbedingter Gefährdungen vom zuständigen Leiter durchzuführen; ferner bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen, bei Übertragung anderer Arbeiten und vor der ersten Arbeitsaufnahme. Die Arbeitsschutzbelehrung ist schriftlich nachzuweisen und vom übergeordneten Leiter zu kontrollieren. Zu belehren ist außerdem über: Verwendung und Pflege der arbeitsschutztechnischen Mittel, Anwendung und Pflege der Körperschutzmittel, Verhalten bei Katastrophen, Brandbekämpfung, Erste-Hilfe-Leistung.