Arbeitsstreitigkeit

Arbeitsstreitigkeit - Streitfall über Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsrechtsverhältnis. Werktätige und Betriebe haben das Recht, die Hilfe der für die Entscheidung von Arbeitsstreitigkeit und Sozialversicherungsstreitfällen zuständigen Organe in Anspruch zu nehmen. Diese tragen durch ihre Tätigkeit dazu bei, das sozialistische Arbeitsrecht durchzusetzen, die gesetzlich garantierten Rechte der Werktätigen zu sichern und dem Entstehen von Arbeitsstreitigkeit, Rechtsverletzungen und Verstößen gegen die sozialistische Arbeitsmoral vorzubeugen. Die Untersuchung, Entscheidung und Auswertung von Arbeitsstreitigkeit erfolgt unter Mitwirkung der Werktätigen und ihrer Gewerkschaften. Sozialversicherungsstreitfälle werden unmittelbar durch gewerkschaftliche Organe entschieden.