Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit - sozial- oder krankenversicherungsrechtlich ein durch Krankheit oder Verletzung verursachter Zustand, in dem der Erkrankte oder Verletzte nicht mehr oder nur unter Gefahr einer Verschlimmerung seines Zustandes (Leidens) fähig ist, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Eintritt, Fortdauer oder Beendigung der Arbeitsunfähigkeit müssen vom Arzt bzw. der Ärzteberatungskommission bescheinigt sein. Nach dem Arbeitsgesetzbuch werden dem Werktätigen bei Arbeitsunfähigkeit neben den Sachleistungen der Sozialversicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Arbeitsunfall und Berufskrankheit sowie bei Ansteckungsgefahr (Quarantäne) Krankengeld und bei dauernder Arbeitsunfähigkeit Rente gezahlt. Gesundheits- und Arbeitsschutz, Sozialversicherung.